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Wer kann einen Ausweis bekommen?

Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises ist die Bedürftigkeit. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt

ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitslosengeld I oder II, Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung).
Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen wird zugrunde gelegt.

Ein Tafelausweis kann nach Vorlage eines Bescheides nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt werden.

 

Wird bei Jugendlichen über 18 Jahren eine Schulbescheinigung vorgelegt, werden sie weiterhin als

Familienmitglied im Ausweis der Eltern geführt.  Haben Sie aber schon eigenes Einkommen, müssen sie separat aufgenommen werden und bekommen dann einen eigenen Ausweis.

Karteninhaber haben das Recht, einmal wöchentl. in einer der Ausgabestellen einzukaufen.

Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern:         2 x wchtl.
Familien ab 7 Personen:                                      2 x wchtl.

 

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Ausweis hat dieselbe Geltungsdauer wie der Bescheid über die Sozialleistungen. Vor Ablauf der Gültigkeit muss

rechtzeitig die Verlängerung bei der zutreffenden Behörde beantragt werden, so dass dann der Tafelausweis weiter

verlängert werden kann.

Kommen Sie auch dann zu uns, wenn Sie noch keinen Bescheid über Sozialleistungen erhalten, diesen aber beantragt haben.

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